AGB

von VitAALity

Allgemeine Geschäftsbedingungen der VitAALity GmbH, FN 573809m, (in der Folge »VitAALity«)

 

  1. GELTUNG DER ALLEGEMEINEN VERKAUFS- UND LIEFERBDINGUNGEN

1. Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (im Folgenden „AVB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der VitAALity GmbH (im Folgenden „VitAALity“) und ihren Kunden. Maßgeblich ist die jeweils im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AVB, abrufbar unter www.vitaality.at.

2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB oder AVB werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, VitAALity hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.  

 

  1. ANGEBOTE UND VERTRAGSABSCHLUSS

1. Angebote und Preisangaben von VitAALity sind freibleibend und unverbindlich. Ein rechtsverbindliches Anbot von VitAALity liegt nur dann vor, wenn dieses schriftlich abgegeben und ausdrücklich als solches bezeichnet wird. VitAALity bleibt an ein rechtsverbindlich abgegebenes Angebot 30 Tage gebunden.

2. Der Kunde ist an seine Bestellung für die Dauer von 14 Tagen ab Eingang bei VitAALity gebunden. Während dieser Bindungsdauer kann der Kunde nur mit schriftlicher Zustimmung durch VitAALity von seiner getätigten Bestellung zurücktreten oder diese abändern. 

3. Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung durch VitAALity, die Absendung einer Lieferung an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene Anschrift oder bei Beginn mit der tatsächlichen Leistungserbringung durch VitAALity (inkl. dem Abschluss von Verträgen mit Vorlieferanten) zustande.

4. Weicht die schriftliche Auftragsbestätigung von VitAALity von der Bestellung des Kunden ab und weist VitAALity auf diese Abweichung in der Auftragsbestätigung hin, gelten die Abweichungen als vom Kunden genehmigt, wenn er nicht binnen 7 widerspricht. 

5. VitAALity behält sich nach eigenem Ermessen vor, Bestellungen des Kunden bei Teilbarkeit der Leistung nur teilweise anzunehmen bzw durchzuführen; ein Auftrag kommt diesfalls im Umfang des von VitAALity angenommene Leistungsteils zustande, ohne dass dem Kunden hieraus irgendwelche Ansprüche erwachsen. 

 

  1. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

1. Zahlungen sind gemäß der getroffenen Vereinbarung zu leisten. Für den Fall, dass keine besondere Vereinbarung getroffen wurde, ist der Rechnungsbetrag sofort nach Erhalt der Rechnung, ohne Abzug fällig.

2. Im Falle eines Zahlungsverzuges ist VitAALity berechtigt, sämtliche offenen Forderungen gegenüber dem Kunden mit sofortiger Wirkung fällig zu stellen und Verzugszinsen in Höhe von 10 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. (bei Verbrauchern 4 % p.a.) zu verrechnen. Überdies ist VitAALity im Falle eines Zahlungsverzuges des Kunden berechtigt, Lieferungen aus diesem oder einem anderen Vertragsverhältnis an den Kunden zu verweigern, von einer Vorauszahlung / Sicherheitsleistung des Kunden abhängig zu machen oder aber, unter Setzung einer angemessenen Nachfrist, vom Vertrag zurückzutreten.

3. Wurden Teillieferungen vereinbart und gerät der Kunde mit der Bezahlung einer Teillieferung in Verzug, so kann VitAALity sowohl hinsichtlich der betroffenen Teillieferung als auch hinsichtlich aller noch ausstehenden Leistungen, unter Setzung einer angemessenen Nachfrist, den Rücktritt vom Vertrag erklären.

4. Für den Fall eines berechtigten Vertragsrücktrittes durch VitAALity ist der Kunde verpflichtet, die Ware auf eigene Gefahr und Kosten binnen 5 Tagen an VitAALity zurückzustellen oder, wenn dies von VitAALity gewünscht wird, zur Abholung bereitzustellen.

5. Der Kunde hat VitAALity die entstandenen und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Betreibungskosten (einschließlich allfällige Inkassospesen) zu ersetzen.

6. Eine Aufrechnung des Kunden gegen eine Forderung von VitAALity ist nur dann zulässig, wenn seine Gegenansprüche entweder rechtskräftig festgestellt oder durch VitAALity ausdrücklich anerkannt wurden. Für Verbraucher gelten diese Einschränkungen nicht.

7. Treten Verzögerungen bei der Leistungserbringung ein, ist VitAALity berechtigt, über die bisher erbrachten Leistungen Teilrechnungen zu legen und diese sofort fällig zu stellen.

 

  1. PREISE

1. Es gelten die zwischen VitAALity und dem Kunden vereinbarten Preise und Entgelte. Im Zweifel geltend die Entgelte ab Werk zuzüglich Fracht, Zoll, Einfuhrnebengebühr und Verpackung sowie zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.

2. VitAALity ist bei Folgeaufträgen nicht an zuvor vereinbarte Entgelte gebunden. 

3. Bei einer vom (Gesamt-)Angebot abweichenden Bestellung behält sich VitAALity eine entsprechende Preisänderung vor. 

4. Sämtliche Preise basieren auf den im Vertragsschlusszeitpunkt herrschenden Einkaufs- und Herstellungskosten. Eine allfällige Erhöhung dieser Kosten bis zum Zeitpunkt der Lieferung, gehen zu Lasten des Kunden (gilt nicht für Verbraucher).

 

  1. LIEFERUNG

1. Liefertermine und –fristen sind unverbindlich, es sei denn, VitAALity sagt einen verbindlichen Liefertermin zu. Die Lieferung erfolgt ex works.

2. Wird eine Bestellung nachträglich durch den Kunden abgeändert, ist ein neuer Liefertermin zu vereinbaren. 

3. Wurde ein verbindlicher Liefertermin zugesagt, wird VitAALity bestmöglich versuchen, den zugesagten Liefertermin einzuhalten. Geringfügige oder unerhebliche Abweichungen vom vereinbarten Liefertermin werden vom Kunden bereits jetzt genehmigt. 

4. Bei von VitAALity verschuldetem Lieferverzug kann der Kunde entweder Erfüllung begehren oder aber, unter Setzung einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen, vom Vertrag zurücktreten. Für etwaige Schadenersatzansprüche des Kunden kommt Punkt 9. zur Anwendung. 

5. Wird die von VitAALity vertragsgemäß bereitgestellte Ware durch den Kunden nicht am vertraglich bedungenen Ort und/oder zur vertraglich bedungenen Zeit angenommen oder kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist VitAALity berechtigt, weiterhin Erfüllung zu verlangen und die Ware auf Gefahr und Kosten des Kunden einzulagern oder aber, unter Setzung einer angemessenen Nachfrist, den Vertragsrücktritt zu erklären. Für den Fall eines Vertragsrücktrittes durch VitAALity hat der Kunde die Ware binnen 5 Tagen an VitAALity zurückzustellen oder, wenn dies von VitAALity gewünscht wird, zur Abholung bereitzustellen, sowie pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 30 % des Bruttorechnungsbetrages zu leisten. VitAALity behält sich zudem die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens vor.

6. Bei Liefer- und Leistungsverzögerungen durch VitAALity aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt, verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Ereignisse höherer Gewalt liegen vor, wenn die Ereignisse weder für VitAALity noch für den Kunden vorhersehbar und abwendbar sind und nicht aus deren eigenen Sphäre stammen. Zu Ereignissen höherer Gewalt zählen insbesondere alle Arten von Naturgewalten, aber auch Betriebsstörungen, Arbeitskampf, Lieferausfälle seitens eines Lieferanten von VitAALity, Energie- oder Rohstoffmangel, Transportstörungen oder behördliche Verfügungen und andere, nicht in der Sphäre von VitAALity oder des Kunden gelegenen Ereignisse und Gründe. Hält ein solches Ereignis länger als 4 Wochen an, soll zwischen VitAALity und dem Kunden eine einvernehmliche Regelung über die weitere Abwicklung getroffen werden. Kommt eine einvernehmliche Lösung nicht zustande, kann sowohl VitAALity als auch der Kunde vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten. Der Vertragsrücktritt ist schriftlich, unter gleichzeitigem Verzicht auf sämtliche Ansprüche aus dem konkreten Vertragsverhältnis, zu erklären.

 

  1. ERFÜLLUNGSORT, VERSAND UND GEFAHRENÜBERGANG

1. Erfüllungsort ist der Sitz von VitAALity. 

2. Sowohl Kosten als auch Gefahr gehen mit Übernahme der Ware durch den Kunden auf diesen über. Gerät der Kunde in Annahmeverzug oder kommt er seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, gehen Kosten und Gefahr dennoch auf den Kunden über. 

3. Auf ausdrücklichen Wunsch und Kosten des Kunden besteht die Möglichkeit, die Lieferung gegen Bruch- und Transportschäden zu versichern. 

4. Alle Verpackungen sind durch den Warenempfänger zu entpflichten. 

5. Es gilt Lademitteltausch als vereinbart. Wenn Lademittel nicht Zug um Zug getauscht werden können, wird dem Kunden der Wiederbeschaffungswert des Lademittels in Rechnung gestellt. 

6. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass von ihm beigestellte Waren und Stoffe, die von VitAALity übernommen werden, nicht versichert werden. 

 

  1. EIGENTUMSVORBEHALT

1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und VitAALity im Eigentum von VitAALity.

2. Der Kunde verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten ausreichend gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden zum Neuwert zu versichern.

3. Eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung oder sonstige Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware ist nur zulässig, wenn VitAALity im Vorhinein die schriftliche Zustimmung erteilt. Im Falle der Veräußerung tritt der Kunde bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages an VitAALity ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen und verpflichtet sich, einen entsprechenden Vermerk in seinen Büchern oder Rechnungen anzubringen, den Dritten nachweislich über die Zession zu informieren und VitAALity die vollständigen Daten des Dritten bekanntzugeben. VitAALity nimmt die Abtretung der Forderung an. Nach der Abtretung ist VitAALity zur Einziehung der Forderung ermächtigt und behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht vollständig nachkommt.

4. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Kunden erfolgt stets im Namen und im Auftrag von VitAALity und bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch VitAALity. Bei Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware, erwirbt VitAALity an der neuen Sache Miteigentum im Verhältnis zum Wert der gelieferten Waren. Dasselbe gilt, wenn die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware mit anderen, im Eigentum von Dritten stehenden Gegenständen vermischt oder verarbeitet wird.

5. Bei einer Pfändung oder einem anderen Eingriff in das Eigentumsrecht von VitAALity am Kaufgegenstand durch Dritte ist der Kunde verpflichtet, VitAALity unmittelbar und vollständig darüber in Kenntnis zu setzen. Verstößt der Kunde gegen diese Pflichten, hat er VitAALity alle dadurch verursachten Schäden und Kosten zu ersetzen. Sollten außergerichtliche oder gerichtliche Interventionsmaßnahmen seitens VitAALity notwendig sein und können deren Kosten vom Dritten nicht einbringlich gemacht werden, haftet der Kunde für den entstandenen Ausfall.

6. Macht VitAALity berechtigterweise von ihrem Eigentumsvorbehalt Gebrauch, hat der Kunde eine allenfalls zwischenzeitig eingetretene Wertminderung zu ersetzen. 

 

  1. GEWÄHRLEISTUNG

1. Dem Kunden zumutbare sachlich gerechtfertigte Änderungen bei der Ware geltend als vorweg genehmigt und kann der Kunde daraus keine Gewährleistungsansprüche ableiten. VitAALity leistet Gewähr für Mängel, die die Gebrauchsfähigkeit beeinträchtigen und auf einem Fehler der Konstruktion, des Materials oder der Ausführung beruhen sowie zugesicherte Eigenschaften. Zugesicherte Eigenschaften sind nur solche, die von VitAALity ausdrücklich gekennzeichnet bzw. schriftlich zugesagt werden. Aus Produktbeschreibungen von VitAALity (oder eines Dritten), insbesondere (auch) aus Angaben in Katalogen, Prospekten, Werbeschriften, schriftlicher und/oder mündlicher Aussagen etc, welche nicht ausdrücklich Vertragsbestandteil geworden sind, können keine Gewährleistungsansprüche (oder sonstigen Ansprüche) abgeleitet werden. 

2. Die Ware ist, bei sonstigem Eintritt der in § 377 Abs 2 UGB genannten Rechtsfolgen, vom Kunden unverzüglich nach Ablieferung auf Mängel zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind VitAALity ebenso unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 3 Tagen nach Ablieferung, unter Angabe von Art und Umfang des Mangels, schriftlich bekannt zu geben. Versteckte Mängel sind ebenfalls unverzüglich, längstens aber 3 Tage nach Erkennbarkeit, schriftlich, unter Angabe von Art und Umfang des Mangels, zu rügen. Die Frist wird durch rechtzeitige Absendung der Mängelrüge gewahrt.

3. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, ist eine Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen, Schadenersatzansprüchen wegen des Mangels selbst und auch eine Vertragsanfechtung wegen Irrtums über die Mangelfreiheit der Ware ausgeschlossen.

4. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Die in § 924 ABGB geregelte Beweislastumkehr wird ausgeschlossen.

5. Sollte sich im Zuge der Überprüfung des gerügten Mangels herausstellen, dass die Ware nicht mangelhaft ist, hat VitAALity das Recht, dem Kunden den Aufwand für die Prüfung auf Basis des aktuellen Stundensatzes von VitAALity zu verrechnen. 

6. Ist die Ware mangelhaft, kommt VitAALity das Wahlrecht zu, den Mangel binnen angemessener Frist entweder durch Verbesserung oder Austausch zu beheben. Für den Fall der Verbesserung ist der Kunde verpflichtet, die mangelhaften Waren auf eigene Kosten und Gefahr an VitAALity zu senden.

7. Die Gewährleistungsfrist beträgt bei beweglichen Sachen 6 Monate, bei unbeweglichen Sachen 1 Jahr ab Lieferung/Leistung. 

8. VitAALity leistet nur für selbst hergestellte Waren und Materialien Gewähr. Wird die Ware von VitAALity nach den technischen Vorgaben des Kunden hergestellt, ist eine Haftung von VitAALity für die Richtigkeit der Konstruktion ausgeschlossen.

9. Das Regressrecht nach § 933b ABGB wird ausdrücklich ausgeschlossen. 

10. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen über die Gewährleistung.

 

  1. SCHADENERSATZ UND PRODUKTHAFTUNG

1. VitAALity haftet, abgesehen von Personenschäden, nur für eigenes vorsätzliches oder krass grob fahrlässiges Verhalten. Die Beweislast für das vorsätzliche oder krass grob fahrlässige Verhalten trifft den Kunden, außer es handelt sich dabei um einen Verbraucher.

2. Keine Haftung besteht – mit Ausnahme von Personenschäden – für mittelbare Schäden oder Folgeschäden oder für entgangenen Gewinn, insbesondere auch nicht wegen positiver Vertragsverletzung durch VitAALity. 

3. Jede Haftung von VitAALity ist mit dem einfachen Nettoauftragswert begrenzt. Diese Einschränkung gilt auch für Rückgriffsansprüche nach § 12 PHG.

4. Ist der Kunde Unternehmer, verjähren Schadenersatzforderungen, wenn sie nicht binnen 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls aber nach acht Jahren nach Erbringung der Leistung oder Lieferung, gerichtlich geltend gemacht werden . Handelt es sich beim Kunden um keinen Unternehmer, gelten die gesetzlichen Verjährungsbestimmungen.

5. Die Geltendmachung allfälliger Regressforderungen gemäß § 12 PHG gegenüber VitAALity ist ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte erbringt den Beweis, dass der Fehler durch VitAALity verursacht und zumindest krass grob fahrlässig verschuldet worden ist.

6. Die Beweislastumkehr des § 1298 S 2 ABGB wird gegenüber Unternehmern ausgeschlossen. 

7. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen (etwa Betriebsanleitungen) für Verwendung und Nutzung oder von behördlichen Zulassungsbedingungen ist jedweder Anspruch auf Schadenersatz sowie jede sonstige Haftung von VitAALity ausgeschlossen.

 

  1. DATENSCHUTZ

1. VitAALity verarbeitet personenbezogene Daten, die im Rahmen einer Geschäftsbeziehung vom Kunden bekannt gegeben werden. Davon umfasste personenbezogene Daten sind etwa Personalien (Name, Adresse und andere Kontaktdaten, Geburtstag, Bankverbindung etc). Darüber hinaus kann es sich dabei auch um Auftragsdaten, Daten aus der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung sowie andere mit den genannten Kategorien vergleichbare Daten handeln.

2. Personenbezogene Daten werden von VitAALity im Einklang mit den Bestimmungen der DSGVO und dem Datenschutzgesetz im notwendigen Ausmaß für die Dauer der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden verarbeitet.

3. Sofern von VitAALity gesetzliche Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten einzuhalten sind, werden personenbezogene Daten für den dafür vorgesehenen gesetzlichen Zeitraum gespeichert. Die Speicherdauer beurteilt sich insbesondere nach den gesetzlichen Verjährungsfristen, die in der Regel drei Jahre, in manchen Fällen aber auch bis zu dreißig Jahre betragen können.

4. Der Kunde hat nur diejenigen personenbezogenen Daten bekannt zu geben, die für die Begründung, Durchführung und Beendigung eines Vertragsverhältnisses erforderlich sind oder zu deren Erhebung VitAALity gesetzlich verpflichtet ist. Werden diese Daten vom Kunden nicht bekannt gegeben, wird VitAALity im Regelfall den Vertragsabschluss ablehnen müssen oder einen bestehenden Vertrag nicht mehr abwickeln können und daher unter Umständen beenden müssen.

5. Dem Kunden kommt das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Art. 20 DSGVO zu. Überdies hat der Kunde ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO). Solche Beschwerden können an die österreichische Datenschutzbehörde gerichtet werden (https://www.dsb.gv.at/kontakt).

6. Dem Kunden kommt nach Art. 21 DSGVO das jederzeitige Recht zu, gegen die Verarbeitung eigener personenbezogener Daten Widerspruch zu erheben. Diesfalls wird VitAALity die personenbezogenen Daten des Kunden nicht mehr verarbeiten, außer VitAALity weist zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nach, die stärker wiegen, als die Interessen, Rechte und Freiheiten des Kunden. VitAALity ist überdies berechtigt, die personenbezogenen Daten des Kunden weiterhin zu verarbeiten, wenn die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient.

 

  1. SONSTIGE BESTIMMUNGEN

1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Für Verbraucher, die ihren Wohnsitz nicht in Österreich haben, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht zwingende Schutzbestimmungen des Verbraucherstaates zur Anwendung gelangen. 

2. Alle dieses Vertragsverhältnis betreffenden Mitteilungen und Erklärungen des Kunden haben schriftlich zu erfolgen. VitAALity behält sich vor, auch Erklärungen in anderer Form anzunehmen, die aber erst mit der schriftlichen Bestätigung durch VitAALity wirksam werden. Mangels anderer Vereinbarung, erfüllen auch E-Mails das Schriftformerfordernis.

3. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird das jeweils sachlich zuständige Gericht in Graz vereinbart.

4. Der Kunde hat Änderungen seiner Anschrift unverzüglich schriftlich bekannt zu geben. Schriftstücke gelten als dem Kunden zugegangen, wenn sie an seine zuletzt bekannt gegebene Anschrift gesandt wurden. 

 

 

Graz, [01.2023]                            VitAALity GmbH